Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen.
Grundsätzlich ist den Anweisungen des Trainers bzw. Personals Folge zu leisten.
Bei wiederholten oder einmaligen groben Verstößen gegen die Anweisungen sind wir berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Dieses entbindet nicht automatisch von der Beitragszahlung.

Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. Außerdem ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise Anderen zugänglich zu machen. CrossFit Hürth ist bei Verstoß zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der sich für die restliche Vertragsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag ist zur sofortigen Zahlung fällig.

CrossFit Hürth behält sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen und Öffnungszeiten anzupassen. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
Der Standort kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.

Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch Schwangerschaft) von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes verlängert sich die Mitgliedschaft, für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original CrossFit Hürth vorliegen. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen.
Wir haften nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden und für selbst verschuldete Unfälle. Tests (Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr hin durchgeführt. Das Training erfolgt nach dem CrossFit-Konzept. Es wird in Gruppen und in Anwesenheit eines Trainers trainiert. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte (Hantel, Kettlebells, Medizinbälle, etc.) bzw. Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur mit vorheriger Zustimmung der Zeller, Ippen GbR möglich.

Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Alle Trainingsutensilien und Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten
Solltest Du beruflich für mehrere Monate nicht vor Ort sein, nachweislich erkrankt sein, oder solltest Du nachweislich sportbefreit sein, kann Deine Mitgliedschaft pausieren. Urlaube oder Sonstiges zählt nicht dazu.

Die Zahlung des monatlichen Beitrags, als auch der ausgestellten Rechnungen haben bis zum 8. des Monats zu erfolgen. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich.

Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 50 km von der CrossFit Hürth entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht auf eine Sonderkündigung. Die Kündigung bedarf der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Eine Kündigung per Fax oder Email ist nicht möglich.

Ist ein Mitglied von CrossFit Hürth bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.

Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu internen, werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) von CrossFit Hürth verwendet werden.

Weiteres erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben.
Gerichtsstand ist Hürth.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.

Wir bitten höflichst um Kenntnisnahme dieser Konditionen.

Dein CrossFit Hürth Team